NIKOLAUSKIRCHE
► GRABSTEINE ♣ Epitaphien ♣
Sanierung und Versetzen der Grabsteine an der St. Nikolauskapelle in Buchenberg
Auf Anregung des Ortschaftsrates von Buchenberg stellte die Gemeinde Mitte 2011 bei der unteren Denkmalschutzbehörde den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Sanierung und Versetzung der noch vorhandenen neun Grabsteine auf die Ostseite der St. Nikolauskapelle in Buchenberg.
Am 23. August 2011 teilte die untere Denkmalschutzbehörde mit, dass der Art der geplanten Sanierung -Hydrephobierung- (Imprägnierung) und der Versetzung der Grabsteine auf die Ostseite nicht zugestimmt werden kann, da eine Hydrephobierung nicht sinnvoll sei und die Grabsteine mit ihrem historischen Standort verbunden bleiben müssen. Der daraufhin von der Gemeinde eingelegte Widerspruch führte letztendlich zum Erfolg mit der Maßgabe, dass der geplanten Sanierung zugestimmt werde, wenn ein vom Landesdenkmalamt zugelassener Steinmetz mit der Sanierung beauftragt werde. Aufgrund des Nachweises der Gemeinde, dass den Standorten der Grabsteine keine entsprechenden Grabstätten mehr zugeordnet werden können, stimmte die untere Denkmalschutzbehörde mit Schreiben vom 25. Nov. 2011 insgesamt der Sanierung und Versetzung der Grabsteine zu.
Nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung unter den vom Landesdenkmalamt vorgeschlagenen Steinmetzen, wurde in einem länger andauernden Verfahren von einem Fachmann des Landesdenkmalamtes die von den angeschriebenen Firmen vorgelegten Sanierungsmaßnahmen begutachtet und Ende 2012 zur Ausführung frei gegeben.
Am 03. Mai 2013 wurde die Sanierung der Grabsteine und deren Versetzung auf die Ostseite der St. Nikolauskapelle abgeschlossen.
Im Heimatboten 2013